Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
Die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern wird in der ASR 13/1,2 Arbeitsstätten-Richtlinie Feuerlöscheinrichtungen und in der Berufsgenossenschaftlichen Regel
BGR 133 Ausrüstung der Arbeitsstätte mit Feuerlöschern festgelegt.
Die Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) und die Berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 133 richtet sich in erster Linie an den Arbeitgeber/Unternehmer und soll ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben.
Bei Einhaltung der BGR 133 ist davon auszugehen, daß die in der Arbeitsstättenverordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind.
Einen Online-Rechner zur überschlägigen Bestimmung der Feuerlöscher-Anzahl finden Sie bei der Universität Wuppertal.
Wendet der Arbeitgeber die Regeln nicht an, muß er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen. Siehe (
§3 Abs. 1 ArbStättV)
Warum Feuerlöscher so wichtig sind
„Was wollen Sie denn, bei uns hat es in den letzten 20 Jahren nicht mehr gebrannt!“
Wer so denkt, liegt falsch, denn:
- Es vergeht kein Tag, an dem man nicht aus Zeitung, Radio oder Fernsehen von Bränden mit großen Brandschäden und Todesfällen hört.
- Nur jeder siebte Autofahrer hat einen Feuerlöscher in seinem Fahrzeug, allerdings geht alle 13 Minuten, statistisch gesehen, ein Auto in Flammen auf wodurch etwa 100 Menschen ihr Leben lassen und ca. 500 verletzt werden.
Wäre es da nicht sinnvoll einen Feuerlöscher im Auto mitzuführen?
FEUERLÖSCHER KÖNNEN LEBEN RETTEN!