Sicherheitsfachkraft

Fachkraft für Arbeitssicherheit - Sicherheitsfachkraft

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi,) genannt auch Sicherheitsfachkraft (SiFa), ist eine speziell ausgebildete Person, daher ist eine solide Weiterbildung unerläßlich.
Die Fachkraft unterstützt den Verantwortlichen (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) eines Betriebes bei der Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.


Sie steht nicht nur beratend in der Stabsfunktion bereit, sondern führt meist auch die nachfolgend hier nur beispielhaft aufgeführten Aufgaben durch:

Wir unterstützen Sie bei:

  • der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen
  • der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
  • der Steigerung von Motivation, Leistungsbereitschaft,
  • und schließlich natürlich auch bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.


Die Dienstleistung beginnt in der Regel vor der Inbetriebnahme und Einführung von Arbeitsverfahren. Dazu überprüfen wir sicherheitstechnisch Ihre Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel. In Zusammenarbeit mit dem Betriebsmediziner wird Unfallverhütung, Erkrankung der Mitarbeiter vorgebeugt. Bei Begehungen in regelmäßigen Abständen der Arbeitsstätten teilen wir Ihnen eventuell vorhandene Mängel in Bezug auf Arbeitschutz und Unfallverhütung mit. Natürlich schlagen wir Ihnen Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vor und wirken auf deren Durchführung hin.

Bei der Untersuchung von Ursachen von Arbeitsunfällen erfassen wir die Ergebnisse und werten diese aus.

Allerdings ist die Sicherheitsfachkraft ist in der Regel kein Linienvorgesetzter und somit nicht weisungsbefugt.

Fettbrand und Fettexplosion

Fettbrände entstehen schnell, wenn erhitztes Öl oder Fett unbeaufsichtigt ist.

DIMG 1698ie Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) kam, durch Fettbrandversuche und Unfalluntersuchungen, zu der Grunderkenntnis, dass Fett- und Ölbrände vermeidbar sind, wenn die Gefahrenquelle unter Beobachtung steht.

Durch veränderte Farbe und auffälligen Rauch, kann man die Überhitzung des Öls/Fettes erkennen. Wenn eines dieser Anzeichen erkennbar ist, bleiben einem nur wenige Minuten bis ein Brand entsteht. Dann muss schnell gehandelt werden.

  • Nehmen Sie die Pfanne, Wok etc. von der angeschalteten Herdplatte herunter.
  • Bei Kleingeräten wie die Fritteuse, die Energiezufuhr ausschalten und den Stecker ziehen.
  • Zudem verhindert ein Deckel die Luftzufuhr für den bevorstehenden Brand

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Die meisten Ursachen für Fettbrände sind Überhitzung von Öl/Fett, Defekt am Kleingerät, verschmutztes Fett und nicht vorgeschmolzenes Hartfett. Manche Öle und Fette haben eine deutlich niedrige Temperaturgrenze als andere, daher bitte auf die Verarbeitungshinweise achten. Sie können das Brandrisiko senken in dem Sie:

  • nur frisches Fett/Öl nutzen
  • nur flüssiges Fett, z. B. geschmolzenes Hartfett in den Kleingeräten verwenden
  • Kleingeräte regelmäßig über Sichtung prüfen
  • defekte Geräte nicht nutzen
  • nur bis zur maximalen Temperatur das Fettes/Öls erhitzen
  • darauf achten, das die Kleingeräte korrekt benutzt werden
  • Töpfe und Behältnisse bei der Anwendung im Auge behalten, um schnelles Handeln zu ermöglichen

Falls es doch zu einem Fett- oder Ölbrand kommen sollte, so bewahren Sie Ruhe und nutzen einen Feuerlöscher der Brandklasse F. Dieser ist für diese Art von Bränden ausgerichtet und kann auch durch Strom entstandene Brände löschen. Entsprechende Feuerlöscher erkennen Sie an dem entsprechenden Symbol oder dem Hinweis: „Geeignet zum Löschen von Speiseöl- und Speisefettbränden.“.

Löschen Sie auf gar keinen Fall mit Wasser. Dies führt zu einer explosionsartigen Stichflamme, wodurch sich der Brand vergrößert und die löschende Person dabei schwer verletzt werden kann.

Hier finden Sie unsere Fettbrandlöscher.

Beschilderungen

Brandschutzzeichen
Brandschutzzeichen sind Sicherheitszeichen, die Standorte von Feuermelde- und Feuerlöscheinrichtungen kennzeichnen.
Sie sind vorallem im gewerblichen Bereich und in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz von enormer Wichtigkeit.


Rettungszeichen
Rettungszeichen weisen auf Rettungseinrichtungen (Erste Hilfe, Arzt), Rettungswege oder Rettungsgeräte (z.B. Trage) hin die für die Rettung von Personen sehr wichtig sind.
Sie sind vorallem im gewerblichen Bereich und in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz von enormer Wichtigkeit.


Gebotszeichen
Gebotszeichen weisen auf ein Gebot hin. Sie werden vor allem in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz (tragende Schutzeinrichtung z.B. Gehörschutz) und im Straßenverkehr verwendet.




Verbotszeichen
Verbotszeichen untersagen ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann. z.B "Rauchen verboten" oder "Mit Wasser löschen verboten"




Warnzeichen
Warnzeichen dienen der Kennzeichnung von Gefahrstellen und Hindernissen. Beispielsweise an Stellen wo Sturz- oder Stolpergefahr besteht oder die Gefahr des Fallens von Gegenständen oder Materialien. z.B. "Warnung vor feuergefährlichen Stoffen" oder auch "Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung".

Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern

Die Arbeitsstätten-Richtlinien richten sich an den Arbeitgeber/Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften geben.

Die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern wird neu seit November 2012 in der ASR A2.2 Arbeitsstätten-Richtlinie: Maßnahmen gegen Brände festgelegt. Die alte Regel, BGR 133 Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern ist zurückgezogen.
Wendet der Arbeitgeber die Regeln nicht an, muß er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen. Siehe (§3 Abs. 1 ArbStättV)

Warum Feuerlöscher so wichtig sind
„Was wollen Sie denn, bei uns hat es in den letzten 20 Jahren nicht mehr gebrannt!“

    Wer so denkt, liegt falsch, denn:
  • Es vergeht kein Tag, an dem man nicht aus Zeitung, Radio oder Fernsehen von Bränden mit großen Brandschäden und Todesfällen hört.
  • Nur jeder siebte Autofahrer hat einen Feuerlöscher in seinem Fahrzeug, allerdings geht alle 13 Minuten, statistisch gesehen, ein Auto in Flammen auf wodurch etwa 100 Menschen ihr Leben lassen und ca. 500 verletzt werden.
  • Wäre es da nicht sinnvoll einen Feuerlöscher im Auto mitzuführen?

FEUERLÖSCHER KÖNNEN LEBEN RETTEN!

Fakten zur Rauchausbreitung

Stichworte:
MA - Maschineller Abzug
MRA - Maschineller Rauchabzug
RDA - Rauch-Differunz-Druckanlage
NRWG - Natürliches Rauch-und Wärmeabzug-Gerät
NRA - Natürlicher Rauchabzug
RA - Rauchabzug
RWA - Rauch- und Wärmeabzug
WA - Wärmeabzug

Beispielzahlen zur Rauchentwicklung:

10 kg Hart-PCV entwickelt bei Verbrennung ca. 6.000 m³ giftigen Rauch
10 kg Spanplatte entwickelt bei Verbrennung ca. 7.000 m³ giftigen Rauch
10 kg Weichschaum aus PE, PU oder PVC entwickelt ca. 22.000 m³ giftigen Rauch
10 kg Schaumgummi entwickelt bei Verbrennung ca. 25.000 m³ giftigen Rauch

Bedenken Sie, eine "normale Zimmergröße" hat nur ca. 45 m³!

Mehr über den Sinn und die Funktionsweise einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage können Sie durch den Wikipedia-Link erfahren.
Der ZVEI-Fachverband Sicherheit - Fachkreis elektromotorisch betriebener Rauchabzug und natürliche Lüftung, Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit hat ebenso eine sehr gute Homepage mit interessanten Inhalten dazu.
Haben Sie Fragen oder wollen Sie ein Angbot zur Wartung, Instandsetzung etc. haben, rufen Sie kurz an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie gern.

Kontaktdaten

RENNER-NIEMIETZ
Lindnerstraße 15
D - 44339 Dortmund

Tel.: 0231 - 10 18 78

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