Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern

Die Arbeitsstätten-Richtlinien richten sich an den Arbeitgeber/Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften geben.

Die Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern wird neu seit November 2012 in der ASR A2.2 Arbeitsstätten-Richtlinie: Maßnahmen gegen Brände festgelegt. Die alte Regel, BGR 133 Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern ist zurückgezogen.
Wendet der Arbeitgeber die Regeln nicht an, muß er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen. Siehe (§3 Abs. 1 ArbStättV)

Warum Feuerlöscher so wichtig sind
„Was wollen Sie denn, bei uns hat es in den letzten 20 Jahren nicht mehr gebrannt!“

    Wer so denkt, liegt falsch, denn:
  • Es vergeht kein Tag, an dem man nicht aus Zeitung, Radio oder Fernsehen von Bränden mit großen Brandschäden und Todesfällen hört.
  • Nur jeder siebte Autofahrer hat einen Feuerlöscher in seinem Fahrzeug, allerdings geht alle 13 Minuten, statistisch gesehen, ein Auto in Flammen auf wodurch etwa 100 Menschen ihr Leben lassen und ca. 500 verletzt werden.
  • Wäre es da nicht sinnvoll einen Feuerlöscher im Auto mitzuführen?

FEUERLÖSCHER KÖNNEN LEBEN RETTEN!

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RENNER-NIEMIETZ
Lindnerstraße 15
D - 44339 Dortmund

Tel.: 0231 - 10 18 78

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